23.04.2025

Abschaffung Vermiedener Netzentgelte durch die BNetzA: Ein Schritt zur Kostenreduktion

Hintergrund und Motivation

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) plant die Abschaffung der sogenannten vermiedenen Netzentgelte bis 2029. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Kosten für das Stromnetz zu senken und soll den Stromverbrauchern über drei Jahre hinweg Einsparungen von insgesamt 1,5 Milliarden Euro bringen.

Die vermiedenen Netzentgelte sind eine Form der Vergütung für dezentrale Erzeugungsanlagen, die Strom ins Netz einspeisen. Diese Vergütung wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen, da sie letztlich zu Lasten der Verbraucher geht. Die BNetzA argumentiert, dass eine Subventionierung von Kraftwerken durch diese Entgelte nicht mehr gerechtfertigt ist.

Geplante Umsetzung

Die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte soll schrittweise erfolgen. Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Entgelte jährlich um 25 Prozent abgesenkt werden, bis sie ab 2029 vollständig entfallen. Dieser schrittweise Ansatz soll den Betreibern von dezentralen Anlagen ausreichend Zeit geben, sich an die neuen Bedingungen anzupassen.

Auswirkungen auf Verbraucher und Investoren

Die geplante Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte wird erhebliche Auswirkungen auf die Strompreise haben, was wiederum die finanzielle Belastung der Verbraucher reduzieren könnte. Für private Investoren und Sparer sind solche Maßnahmen von Interesse, da sie indirekt die Energiekosten beeinflussen und somit Investitionsentscheidungen beeinflussen können.

Konsultationsverfahren

Der Entwurf der Festlegung zur Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte wurde zur Konsultation gestellt. Interessierte können bis zum 23. Mai 2025 Stellungnahmen abgeben. Dieses Verfahren ist Teil des Bemühens, die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen an veränderte Bedürfnisse anzupassen und die Netzentgeltzahler von sachlich nicht begründeten Kosten zu entlasten.