Die neuen Regulierungspläne der BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant, den Handel mit Turbo-Zertifikaten strenger zu regulieren, um Kleinanleger vor erheblichen Verlusten zu schützen. Eine aktuelle Marktuntersuchung der BaFin hat ergeben, dass deutsche Anleger zwischen 2019 und 2023 etwa 3,4 Milliarden Euro mit diesen Produkten verloren haben. Etwa 74,2 % der Kleinanleger erlebten Verluste, wobei der durchschnittliche Verlust pro Anleger etwa 6.400 Euro betrug.
Hintergrund und Motivation
Die BaFin hat erhebliche Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes geäußert, da Turbo-Zertifikate sehr komplex sind und häufig mit hohen Verlustrisiken verbunden sind. Viele Anleger halten diese Zertifikate nur kurzfristig, was die Verlustwahrscheinlichkeit erhöht. Fast 70 % der Turbo-Zertifikate werden weniger als 24 Stunden gehalten, und bei Anlegern mit mehr als 1.000 Transaktionen stieg die Verlustquote auf 91 %.
Geplante Maßnahmen
- Standardisierte Risikowarnungen: Anbieter müssen künftig standardmäßig vor den hohen Verlustrisiken warnen. Der Warnhinweis soll deutlich machen, dass sieben von zehn Kleinanlegern mit Turbo-Zertifikaten Verluste erleiden.
- Wissenstest: Anleger müssen einen Wissenstest absolvieren, bei dem sie mindestens sechs Fragen zum Handel mit Turbo-Zertifikaten korrekt beantworten müssen. Dieser Test muss alle sechs Monate wiederholt werden.
- Verbot von Kaufanreizen: Die BaFin verbietet Kaufanreize wie Bonuszahlungen oder reduzierte Ordergebühren beim Verkauf dieser Produkte. Dies soll verhindern, dass Anleger durch Anreize zu riskanten Investitionen verleitet werden.
Rechtliche Grundlage
Die BaFin kann die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Finanzinstrumenten beschränken oder verbieten, wenn erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz vorliegen. Dies basiert auf Artikel 42 der europäischen Finanzmarktverordnung MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes in Verbindung mit Artikel 42 MiFIR.
Stellungnahmen und Umsetzung
Die BaFin nimmt bis zum 3. Juli 2025 Stellungnahmen zu ihrer geplanten Produktinterventionsmaßnahme entgegen. Diese können per E-Mail an die Adresse Anhoerung-Produktintervention@bafin.de gerichtet werden. Die geplanten Maßnahmen sollen den Anlegerschutz verbessern und weitere Verluste verhindern.