Aktuelle Besteuerung von Kapitalleistungen
Kreditleistungen aus der beruflichen (2. Säule) und privaten Vorsorge (3a/3b) werden in der Schweiz aktuell mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert. Dies gilt sowohl für Einmalauszahlungen als auch für Rentenbezüge nach dem Pensionsalter. Die reduzierte Besteuerung ist ein zentrales Element des schweizerischen Vorsorgesystems und soll den Aufbau von Vermögen im Alter fördern.
Auswirkungen einer Steuererhöhung
Eine massive Erhöhung der direkten Bundesteuer auf diese Kapitalleistungen würde die Nettoerträge spürbar senken:
- Geringere Rendite: Die effektive Rendite nach Steuern würde sinken, was insbesondere langfristige Sparer treffen könnte.
- Veränderte Anlageentscheidungen: Investoren könnten alternative Anlageformen bevorzugen, um steigende Steuern zu vermeiden.
- Risiko für Altersvorsorge: Besonders betroffen wären Personen, die auf Einmalauszahlungen angewiesen sind – etwa zur Finanzierung eines Eigenheims oder zur Schließung von Versorgungslücken im Alter.
- Soziale Aspekte: Eine höhere Besteuerung könnte vor allem mittlere Einkommensgruppen treffen, da sie oft stärker auf private Vorsorge angewiesen sind als sehr hohe Einkommen.
Politische Debatte
Die Diskussion um eine mögliche Steuererhöhung ist politisch umstritten. Während einige Kantone wie Schwyz sogar über eine weitere Senkung der Besteuerung diskutieren, gibt es auch Stimmen, die eine stärkere Belastung fordern – insbesondere bei hohen Vermögenswerten oder großen Einmalauszahlungen. Kritiker warnen jedoch vor negativen Effekten auf das gesamte Vorsorgesystem und darauf hinweisend, dass viele Haushalte bereits heute Schwierigkeiten haben, ihre Hypotheken im Alter zu bedienen oder Versorgungslücken zu schließen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die aktuelle Rechtslage sieht vor:
- Vorbezug aus Pensionskassen: Bei Vorbezug zur Eigenheimfinanzierung fallen Kapitalauszahlungssteuern an; diese können jedoch innerhalb von drei Jahren nach Rückzahlung zurückgefordert werden.
- Leibrentenversicherungen (Säule 3b): Für 2025 wurden neue Regelungen zur Besteuerung veröffentlicht; hier bleibt abzuwarten, wie sich mögliche Änderungen konkret auswirken werden.
Fazit
Eine massive Erhöhung der direkten Bundesteuer auf Kapitalleistungen aus beruflicher und privater Vorsorge hätte erhebliche Auswirkungen: Sie würde nicht nur die Nettoerträge vieler Sparer reduzieren, sondern auch das Vertrauen in das bestehende System erschüttern. Besonders betroffen wären Personen mit mittlerem Einkommen sowie jene Haushalte, die bereits heute Schwierigkeiten haben, ihre finanzielle Situation im Ruhestand sicherzustellen. Die politische Debatte zeigt zudem unterschiedliche Interessenlagen zwischen Kantonen und Parteien sowie zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen.