Wie deutsche Anleger Quellensteuer auf Dividenden zurückfordern können
Deutsche Anleger, die in internationale Aktien investieren, sind oft mit Quellensteuern belastet, die in den jeweiligen Ländern erhoben werden. Diese Steuern können jedoch unter bestimmten Bedingungen zurückgefordert werden. Hier ist eine umfassende Anleitung, wie deutsche Anleger die Quellensteuer auf Dividenden zurückholen können.
1. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Rechtliche Grundlage: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Auslandsstaat regeln, wie die Besteuerungsrechte aufgeteilt werden. Diese Abkommen verhindern eine doppelte Besteuerung und ermöglichen es, überzogene Steuern zurückzufordern.
Beispiel: Wenn ein deutscher Anleger Dividenden aus einer österreichischen Aktiengesellschaft erhält, wird in Österreich eine Quellensteuer von 27,5 % einbehalten. Nach dem DBA zwischen Österreich und Deutschland beträgt die zulässige Quellensteuer jedoch nur 15 %. Der Anleger kann die Differenz von 12,5 % zurückfordern.
2. Antragstellung
Fristen: Der Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer muss innerhalb einer bestimmten Frist gestellt werden. Diese Frist variiert je nach Land und DBA, oft liegt sie bei einem bis drei Jahren nach Zahlung der Dividenden.
Formulare und Dokumente: Die Antragstellung erfordert spezielle Formulare und Dokumente, die je nach Land unterschiedlich sein können. Dazu gehören in der Regel der Nachweis der Dividendenzahlung und die Bestätigung der steuerlichen Ansässigkeit.
3. Kontakt mit ausländischen Behörden
Direkt bei der ausländischen Steuerbehörde: Die Rückerstattung der Quellensteuer erfolgt in der Regel direkt über die ausländische Steuerbehörde. Deutsche Anleger müssen sich daher an diese Behörden wenden, um den Antrag zu stellen.
4. Anrechenbare vs. Rückforderbare Quellensteuer
Anrechenbare Quellensteuer: Ein Teil der Quellensteuer kann auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden. Dies reduziert die deutsche Steuerlast, ohne dass eine Rückerstattung erforderlich ist.
Rückforderbare Quellensteuer: Der überschüssige Teil der Quellensteuer, der nicht angerechnet wird, kann direkt bei der ausländischen Behörde zurückgefordert werden.
5. Beratung und Unterstützung
Steuerberater oder Finanzdienstleister: Aufgrund der Komplexität der Antragsverfahren kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater oder einen Finanzdienstleister zu konsultieren, der Erfahrung mit internationalen Steuerangelegenheiten hat.
6. Beispiele für Aktien mit steigenden Dividenden
Neben der Rückerstattung der Quellensteuer ist es für Anleger wichtig, in Aktien zu investieren, die über Jahre hinweg steigende Dividenden auszahlen. Beispiele hierfür sind oft etablierte Unternehmen in stabilen Branchen, die eine konstante Dividendenpolitik verfolgen.
Durch die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen und die korrekte Antragstellung können deutsche Anleger die Quellensteuer auf Dividenden effektiv zurückholen und ihre Rendite maximieren.