15.07.2025

Rückholung der Auslandsquellensteuer auf Dividenden: Ein Leitfaden für Anleger

Die Bedeutung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Deutsche Anleger haben die Möglichkeit, die zu viel gezahlte Auslandsquellensteuer auf Dividenden über das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem Quellenstaat zurückzuholen. Diese Abkommen begrenzen die Höhe der Quellensteuer in der Regel auf 15 Prozent. Sollte eine höhere Steuer einbehalten worden sein, können Anleger die Differenz zurückfordern.

Rückerstattung beantragen

Um die zu viel gezahlte Steuer zurückzuerhalten, muss ein Antrag beim ausländischen Fiskus gestellt werden. Hierfür sind spezielle Formulare erforderlich, die je nach Land variieren und oft auf den Webseiten der jeweiligen Finanzverwaltungen verfügbar sind.

Anrechnung in Deutschland

Die im Ausland gezahlte Steuer wird bis zu einem Satz von 15 Prozent auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet. Beträge darüber hinaus können nur durch eine Rückerstattung die Steuerlast effektiv mindern.

Praktische Tipps für Anleger

  • Prüfen Sie das Doppelbesteuerungsabkommen Ihres Ziellandes, um die zulässigen Quellensteuersätze zu kennen.
  • Reichen Sie einen Rückerstattungsantrag bei überhöhten Quellensteuern mit den richtigen Formularen ein.
  • Nutzen Sie bei komplexen Fällen gegebenenfalls steuerliche Beratung oder spezialisierte Dienstleister.

Ein Beispiel für eine stabile Dividendenaktie ist Pepsico, das seit über 50 Jahren seine Dividende kontinuierlich erhöht. Trotz der attraktiven Rendite von etwa 4,4 Prozent sollten Anleger mögliche Quellensteuern beachten und zurückfordern.

Insgesamt hilft das Verständnis der Auslandsquellensteuer-Rückholung, die Nettorendite aus internationalen Dividendenanlagen zu optimieren und unnötige Steuerverluste zu vermeiden.